Stellungnahme zur Ausweisung von Vorrangflächen für den Teilplan Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Friedland zwischen Wendebach, Stockhausen und Ballenhausen

28.07.24 –

Der Gemeinderat Friedland hat in seiner Stellungnahme zum Teilplan Windenergie in seiner letzten Gemeinderatssitzung gegen die Stimmen der grünen Ratsfraktion beschlossen, die vom Landkreis Göttingen im Gebiet der Gemeinde Friedland ausgewiesene Fläche zwischen Wendebach, Stockhausen und Ballenhausen abzulehnen. Damit ist die Grüne Fraktion im Gemeinderat Friedland nicht einverstanden und gibt zu bedenken:

Begründung:

In der Stellungnahme der Gemeinde wurde in sehr oberflächlicher Weise auf die Auswahl der oben angeführten Teilfläche reagiert und diese ohne fundierte Begründungen abgelehnt. Es geht im Wesentlichen um das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Tiere.

Allerdings wurde auf die eingehende Abwägung der Argumente bei der Begründung der Auswahl der ausgewiesenen Vorrangfläche überhaupt nicht eingegangen.

Unter den Bedingungen des Klimawandels, der auch vor der Gemeinde Friedland nicht Halt macht, ist eine derart pauschale Behauptung, Windräder seien den Menschen an dieser Stelle in keiner Weise  zuzumuten, nicht nachvollziehbar.  Wenn der Landkreis sich darauf einließe, würde er auch die Auswahl von Flächen für die Windenergie in den anderen Gemeinden angreifbar machen, weil eine solche Behauptung ohne fundierte Begründung die Grundlagen für den Auswahlprozess auch in anderen Gemeinden infrage stellt.

Für uns ist das Erholungsgebiet Wendebachstausee auch wichtig, weil man hier in der natürlichen Umgebung schwimmen kann, ohne besondere Eintrittsgebühren zu bezahlen. Für Familien mit Kindern ist dieses Gebiet in der näheren Umgebung leicht erreichbar, zu Fuß, mit dem Fahrrad und auch mit dem Bus und auch mit PKW.

Zur Sichtbarkeit der Windenergieanlagen:  Das ausgewählte Vorranggebiet liegt oberhalb einer Talsenke, in welcher sich das Erholungsgebiet mit dem Wendebachstausee befindet.  Der größere Teil der Erholungsuchenden bleibt im Nordbereich des Wendebachsees. Aber auch für die Südseite gilt, dass die WEAs wenig oder nur teilweise zu sehen sein werden, weil sie hinter dem Sichthorizont stehen werden.

Das bedeutet auch, dass Nebeneffekte wie Discoeffekte und Schlagschatten nur geringe Auswirkungen auf die Menschen in der Umgebung haben werden.  Zur Begründung der Auswahl wurde in der Beurteilung des Landkreises darauf hingewiesen, dass verbleibende Auswirkungen durch entsprechende Vorgaben überwunden werden.

Aus eigener Beobachtung von tatsächlich vorhandenen WEAs in anderen Gemeinden und Bundesländern ist festzuhalten, dass heutige WEAs sehr leise sind, sodass auch dieses mögliche Argument nicht wirklich stichhaltig ist.

Tierschutz: Auch hierzu gibt es in der Auswahlbegründung Aussagen, nämlich, dass Vorgaben dazu im Immissionsschutzverfahren gemacht werden sollen. Im Betrieb heutiger WEAs können beispielsweise Abschaltzeiten für bestimmte Vögel und Fledermäuse eingeplant werden

Die Stellungnahme der Gemeinde setzt sich nicht mit der Berücksichtigung der bereits dargestellten Argumente auseinander.

Eine leichte Verkleinerung der Fläche könnte noch einmal überlegt werden, wenn damit die WEA-Fläche die gewünschten Ziele e weiter erreicht und akzeptabler wird.

Bedauerlich ist zusätzlich, dass Befürworter und Befürworterinnen für Windenergie in der Gemeinde Friedland im Rat zwar zu Wort kommen konnten, deren Argumente überhaupt nicht diskutiert wurden.

Ute Haferburg
Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Im Gemeinderat Friedland

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